Die WVEB berät ihre Mitglieder in allen Fragen der Betriebsverfassung, des Einzelarbeitsvertragsrechts und der Unternehmensmitbestimmung. Die Hilfen der WVEB bei der Konfliktlösung im Betrieb umfassen das gesamte Betriebsverfassungsrecht:
- Abgrenzung der Rechte und Pflichten des Betriebsrates - Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Mitwirkung in personellen Angelegenheiten - Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Die beratende Tätigkeit der WVEB deckt auch alle Fragen des individuellen Arbeitsrechts ab, so z.B. auf den Gebieten
- Kündigungsschutz - Urlaubsrecht - Mutterschutzrecht/Elternzeit - Jugendarbeitsschutzrecht - Schwerbehindertenrecht - Heimarbeitsrecht - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitsplatzschutzrecht - Arbeitnehmerüberlassung - Berufsbildungsrecht
Im Streitfall vertritt die WVEB seine Mitgliedsfirmen vor den Arbeitsgerichten.
Die WVEB informiert kontinuierlich über die arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsprechung und über neue gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften zum Wirtschafts-, Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, z.B. in Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb, der Arbeitszeitgestaltung, der Einführung und Anwendung neuer Techniken sowie der betrieblichen Lohngestaltung gewährt die WVEB umfassende Unterstützung.
Aus dem Kreis ihrer Mitglieder benennt die WVEB ehrenamtliche Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit in Berlin und Brandenburg.
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