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Positionen/Hintergrundinformationen der WVEB vom 22.04.2009

Potentialberatung in Berlin

Veränderungen zum Jahresbeginn 2009

Seit Januar 2008 gelten für die Potentialberatung in Berlin neue Richtlinien. Danach wird nicht mehr zwischen West- und Ost- Fördergebieten in der Hauptstadt unterschieden. Das heißt in ganz Berlin gilt nun ein Höchsfördersatz von 50%.

Achtung Neuerung ab 2009!!

Bei der Antragstellung für die Grund- und Aufbauberatung ist ab sofort ein ergänzendes Dokument – Anlage 3 – mit einzureichen!

Hintergrund: Der Antragsteller ist verpflichtet, die in den letzten drei Jahren (unabhängig vom Beihilfegeber) bereits erhaltene Beihilfen, die als De-minimis-Beihilfen gewährt wurden sowie auch z. Zt. laufende Beihilfeanträge anzuzeigen.

Richtlinien über die Förderung von Potentialberatungen im Ziel 2-Gebiet (Berlin)

Nachweis einer durchgeführten Potentialberatung im Ziel 2-Gebiet (Berlin)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Mitfinanzierung der Kosten einer Potentialberatung im verarbeitenden Gewerbe und im produktionahen Dienstleistungsgewerbe im Ziel 2-Gebiet (Berlin)

Anlage zum Antrag für die De-minimis-Bescheinigung

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