06.02.23

Brandenburger Innovationspreis 2023

Unter diesem Motto „Zukunft. Nachhaltig. Gestalten.“ werden innovative Ideen und Lösungen der Brandenburger Wirtschaft gesucht

Der Brandenburger Innovationspreis 2023 - Eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik braucht eine starke regionale Innovationskultur - die Bewerbungsphase ist gestartet!

Unter dem Motto „Zukunft. Nachhaltig. Gestalten.“ sucht das Land Brandenburg herausragende und zukunftsweisende Produkt-, Verfahrens-, Dienstleistungs- oder Konzeptinnovationen in den Clustern Metall, Ernährung sowie Kunststoff und Chemie.

Der neu ausgerichtete Brandenburger Innovationspreis setzt einen starken Fokus auf Nachhaltigkeit und betrachtet neben der Anwendung die gesamte Wertschöpfungskette – von innovativen Techniken für ressourcenschonende Produktionsprozesse bis hin zu nachhaltigen Materialien zur Fertigung. Ziel ist es, das enorme Innovationspotenzial in der Region sichtbar zu machen. Entsprechend können sich Nominierte und Preisträger auch über eine kommunikative Begleitung freuen.

Der Preis richtet sich vornehmlich an kleine und mittelständische Unternehmen. Im Verbund mit Brandenburger KMU können sich auch Großunternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen bewerben.

Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb endet am 3. April 2023. Das entsprechende Bewerbungsformular und alle weiteren Informationen zur Teilnahme finden Sie hier.

Auf die drei Preisträger warten insgesamt 30.000 Euro Preisgeld. Zudem wird ein Sonderpreis für Kleinstunternehmen vergeben.

Eine unabhängige und fachkundige Jury bestehend aus anerkannten Vertretern der Wissenschaft und Wirtschaft, darunter auch die Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg e. V., wird alle Einreichungen auf Innovationshöhe, Aussicht auf Markterfolg und Relevanz für Brandenburg prüfen.

Die Bekanntgabe der Preisträger und die Preisverleihung findet am 29. Juni 2023 auf einer gemeinsamen Clusterkonferenz statt.
 

Was wird ausgezeichnet?

Der Brandenburger Innovationspreis wird für Innovationen aller Art verliehen, die gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben. Ausgezeichnet werden auch beispielgebende, nicht technische Innovationen wie Organisations- und Marketingkonzepte sowie Geschäftsmodelle. Das sind insbesondere Innovationen:

  • Produkt-oder Verfahrensinnovationen
  • Dienstleistungsinnovationen
  • Konzeptinnovationen wie z.B. Organisations- oder Geschäftsmodelle


Das heißt konkret: Es geht um Produkte, Technologien oder Verfahren, die neu, nützlich und – potenziell – nachgefragt sind und die nachhaltig – ökonomisch, ökologisch und sozial – wirken.
 

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben:

  • kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten einschließlich Start-ups, junge Unternehmen, Handwerksbetriebe, allein oder in Kooperation,
  • wissenschaftliche Einrichtungen ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Punkt 1
  • Großunternehmen ab 250 Beschäftigte ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Punkt 1
     

Die teilnehmenden Unternehmen müssen einem Brandenburger Cluster - Metall, Ernährung, Kunststoff oder Chemie - angehören. Auch clusterübergreifende Innovationen sind teilnahmeberechtigt.


Welche Voraussetzungen muss Ihre Innovation erfüllen?

Die Innovationen müssen

  • auf dem Markt eingeführt sein oder kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen bzw. soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen
     

oder

  • in einem Unternehmen eingeführt und geeignet sein, die Marktpositionen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.
     
  • Die Entwicklung, Umsetzung und/oder Verwertung der Innovation erfolgt im Land Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.

 

Was gibt es zu gewinnen?

Der Brandenburger Innovationspreis ist insgesamt mit 30.000 Euro dotiert. Es können bis zu drei Preise sowie ein Sonderpreis für Kleinstunternehmen vergeben werden. Darüber hinaus erhalten alle Preisträger:

  • einen Preisträgerfilm,
  • eine Urkunde,
  • eine Skulptur und
  • ein Marketingpaket inkl. Sieger-Logo, mit dem die Auszeichnung wirkungsvoll bekannt gemacht werden kann.

 

Wichtige Termine

  • Bewerbungszeitraum: 6. Februar 2023 bis 3. April 2023 12:00 Uhr
  • Begutachtung der Bewerbungen durch die Jury: April 2023
  • Öffentliche Bekanntgabe der Nominierten: Anfang Mai 2023
  • Wettbewerbspräsentation (Pitch) der Nominierten vor der Jury: Ende Mai 2023
  • Bekanntgabe der Preisträger und Preisverleihung: 29. Juni 2023
     

Texte und Informationen: © 2023 - Brandenburger Innovationspreis

 

Jetzt bewerben

Die Bewerbungsfrist endet am
3. April 2023

Bewerbungsformular

Veranstalter

Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Energie

Sylke Franzke
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0331 866 1949
Mail: sylke.franzke@mwae.brandenburg.de

 

Kontakt

Brandenburger Innovationspreis 2023
c/o Agentur Medienlabor

Gutenbergstraße 62
14467 Potsdam
Mail: info@brandenburger-innovationspreis.de
Tel.: 0331-243 62 60

Ihre Ansprechpartner im Verband

Sven Weickert; UVB; Geschäftsführung
Geschäftsführer
Sven
Weickert
Telefon:
+49 30 31005-141
Telefax:
+49 30 31005-240
E-Mail:
Weickert [at] wveb.de