12.05.17Potsdam

Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)

Neue Richtlinie ab dem 11. Mai 2017

Mit dem Förderprogramm "Brandenburgischer Innovationsgutschein" unterstützt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWE) Innovationsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetrieben. Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit in diesen Betrieben dauerhaft zu stärken. Die neue Richtlinie tritt ab dem 11. Mai 2017 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.

Folgende Maßnahmen werden mit projektbezogenen Zuschüssen gefördert:

  • Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers von Forschungseinrichtungen in KMU (BIG-Transfer)
  • Umsetzung eines eigenen Forschungs- und Entwicklungsprojektes (BIG-FuE)
  • Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen (BIG-Digital)
  • Beratungsleistungen zur Unterstützung bei der Antragstellung im Zusammenhang mit einer EU-Fördermaßnahme (BIG-EU).

Die un in Kraft getretene neue Richtlinie enthält dabei wesentliche Änderungen im Segment „BIG-FuE“. Dazu zählen etwa die Verlängerung der Projektlaufzeit auf 24 Monate und die Anhebung der Förderhöchstsumme auf 100.000 EUR. Gefördert werden Projektausgaben für eigenes Personal (Arbeitnehmer-Brutto), FuE-Fremdleistungen und sonstige projektbezogene Ausgaben (pauschal 60% der förderfähigen Personalausgaben).

Das Segment „BIG-Digital“ untergliedert sich nun in die drei Module „Beratung“, „Implementierung“ und „Schulung“. Im Modul „Implementierung“ werden Aufwendungen von Unternehmen zur konkreten Umsetzung von Digitalisierungsprozessen mit bis zu 500.000 EUR gefördert.

Alle Details zum Förderprogramm finden Sie hier.

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