07.02.23

FAQs zur Umsetzung der Wärme- und Gaspreisbremse

Hilfe für Unternehmen bei der Beantragung

Mit der Wärme- und Gaspreisbremse können Unternehmen seit Anfang des Jahres von einem Teil ihrer hohen Energiekosten entlastet werden. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung gibt es derzeit noch viele offene Fragen. Vor diesem Hintergrund haben Erdgasversorger aber auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Listen häufig gestellter Fragen, sogenannter FAQs, auf ihre Seiten gestellt, die laufend aktualisiert werden. Hier werden Details der Gas- und Wärmepreisbremse erläutert. Diese Antworten stellen allerdings keine rechtsverbindliche Auskunft dar, sondern erläutern den aktuellen Sachstand. 

Die Seite des BMWK richtet dabei sich im Schwerpunkt an große Unternehmen, die am Großhandelsmarkt ihren Bedarf decken, an Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. FAQs BMWK

Kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privathaushalte mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. KWh/p.a. finden zusätzlich Informationen u.a. auf der Seite der GASAG.

Ihr Ansprechpartner im Verband

Burkhard Rhein
Abteilungsleiter Industrie-, Energie- und Infrastrukturpolitik
Burkhard
Rhein
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