10.03.20

Krankschreibungen per Telefon

Was Firmen wissen müssen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus darauf verständigt, dass Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür keine Arztpraxis aufsuchen.

Für die Arbeitgeber ist nachvollziehbar, wenn in dieser besonderen Situation eine kurzzeitige Maßnahme zur Entlastung von Arztpraxen und zur Eingrenzung des Ansteckungsrisikos ergriffen wird. Diese Regelung muss jedoch in jedem Fall eine Ausnahme bleiben. Es muss angestrebt werden, so zügig wie möglich zum üblichen Vorgehen zurückzukehren. Denn viele Unternehmen sind auf ihre Mitarbeiter angewiesen und müssen gerade angesichts der konjunkturellen Eintrübung voll leistungsfähig bleiben.

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