MOBILITY AFTER-LUNCH
Seit dem Geschäftsjahr 2023 sind Unternehmen zur sogenannten CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet.
Während sich bisher vornehmlich große Unternehmen damit auseinandersetzen mussten, wird diese zukünftig auf für kleine- und mittelständische Unternehmen erforderlich. Einer umweltschonenden betrieblichen Mobilität wird in diesem Kontext eine wichtige Rolle beigemessen. Denn Emissionen aus vor- und nachgelagerten Unternehmenstätigkeiten, z.B. Lieferketten oder Arbeitswege, fallen künftig unter die Berichtspflicht.
In Mobility After-Lunch #11 informiert Diana Woelki, Managerin Nachhaltigkeitsservice Energie | Umwelt | Smart City bei Berlin Partner, über die wichtigsten Elemente der Nachhaltigkeitsberichtserstattung z.B. die doppelten Wesentlichkeitsanalyse und was dabei zu beachten ist.
Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular bis zum 21. Juni 2024 an.
Anmeldung
Das Event ist kostenfrei. Hier können Sie sich informieren und anmelden.