Ukraine-Krieg: Rechtliche Fragen für Arbeitgeber und Beschäftigte
Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine stellen sich für viele Arbeitgeber und ihre Beschäftigten schwierige Fragen. Was können Unternehmen tun, um ihre Mitarbeitenden im Kriegsgebiet zu unterstützen? Was ist bei einer Einreise ukrainischer Staatsangehöriger nach Deutschland zu beachten? Wie lange dürfen sie in Deutschland bleiben?
Einen Mitschnitt des Webinars zur Integration in Brandenburg finden Sie in diesem Veranstaltungsbeitrag.
In einer Follow-Up Veranstaltung am 06. September haben das Landeseinwanderungsamt Berlin und die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg über die aktuellen Änderungen zum Aufenthaltsrecht und zur Arbeitsaufnahme informiert. Wir haben die Informationen aus der Veranstaltung und die Übersicht über aktuelle Änderungen hier kurz zusammengefasst.
Integration in Arbeit und Ausbildung
Viele Ukrainerinnen und Ukrainer fliehen nach Berlin und Brandenburg. Zunächst geht es darum, die Geflüchteten gut und sicher unterzubringen. Unter den Geflüchteten befinden sich vor allem Frauen und Kinder. Eine geregelte Unterbringung der Kinder in Kita oder Schule gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Daneben steht die Integration in Arbeit und Ausbildung im Fokus.
Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist unkompliziert und ohne Einschränkung möglich. Nach der EU-Massenzustromrichtlinie erhalten alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 24. Februar 2022 eingereist sind, einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG. Dadurch haben sie automatisch Zugang zu Sozialleistungen, Bildungssystem und Arbeitsmarkt. Eine Arbeitserlaubnis muss nicht eigens beantragt werden. Auch Sprach- und Integrationskurse können ohne weitere Einschränkungen oder ausdrückliche Zustimmung besucht werden.
Die Ausländerbehörden sind zuständig für die weitere Integration der Geflüchteten, nicht die Jobcenter. Aufgrund der hohen Zahl geflüchteter Personen sind die Behörden derzeit überlastet. Personen, die einen Asylantrag stellen, dürfen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keine Beschäftigung aufnehmen.
Weiter Informationen und zentrale Anlaufstellen:
- BDA, BDI, ZDH und Bundesagentur für Arbeit informieren unter www.erfolgreich-integrieren.de über die Integration Geflüchteter in Unternehmen. Erfolgreiche Praxisbeispiele, ein breites Informationsangebot und weitere Links informieren seit 2015 zu dem Thema. Im Zuge des Ukraine-Krieges wurden die Informationen aktualisiert.
- Zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen informiert die BDA ein einem regelmäßig aktualisierten umfangreichen Leitfaden.
- BDA, BDI, DIHK und ZDH informieren unter #Wirtschafthilft bzw. auf dem Portal www.wirtschafthilft.info über aktuelle Unterstützungsangebote.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat zentrale Fragen zum Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen auf ihrer Homepage gebündelt. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg hat außerdem regionale Unterstützungsangebote bei der Integration in Arbeit gebündelt.
- Das BAMF infomiert hier über Regelungen zu Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen.
- Die BARMER hat Informationen zum Beschäftigungsverhältnis und den Sozialversicherungsmaßnahmen zusammengestellt.
Die Umsetzung der weiteren Regelungen erfolgt in den Bundesländern leider nicht einheitlich. Daher sollten zusätzlich auch die länderspezifischen Regelungen geprüft werden. Das Land Berlin informiert hier über die Aufenthaltsregelungen für Ukrainische Staatsangehörige. Das Land Brandenburg bündelt seine Informationen hier.