Mitschnitt des Webinars vom 15.11.2024 (Dauer: 29:07 min)
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Am 29. Oktober 2024 ist das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz werden rund 60 Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau gebündelt. Eine für die betriebliche Praxis wichtige Maßnahme ist u.a. die Einführung der Textform im Nachweisgesetz. Die Textform im Nachweisgesetz erleichtert ebenso wie die Textform bei der Vereinbarung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze künftig die betriebliche Personalarbeit erheblich.
Mit unserem Webinar haben wir am 15.11.2024 über die arbeitsrechtlichen Änderungen informiert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen, der Erstellung von Zeugnissen und dem Einsatz von Zeitarbeitnehmern.