Mitschnitt des Webinars vom 6.10.2021, Dauer: 54:50 min
Webinar "Umsetzungsfragen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und dem IfSG"
Am 10. September 2021 trat eine geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Bis zu ihrem Außerkrafttreten am 24. November 2021 enthält sie u.a. neue Regelungen zur Berücksichtigung des Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Gefährdungsbeurteilung sowie eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Unterweisung der Beschäftigten über die Folgen einer Corona Erkrankung und Impfmöglichkeit.
Die neuen Regelungen stellen die Betriebe in der Umsetzung vor erhebliche Probleme. Unklarheit herrscht auch nach wie vor bei der Frage, inwieweit nicht geimpfte Personen bei einer Quarantäne künftig mit einer Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen müssen und ob der Arbeitgeber für die Zeit der Quarantäne Entgelt leisten muss. Der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.09.2021 hat dieses Thema nicht endgültig geklärt. Nicht nur in diesem Zusammenhang ergibt sich die Problematik, ob der Arbeitgeber ein Fragerecht über den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten hat.
Zu diesen Themen haben wir am 6. Oktober 2021 in unserem Webinar „Umsetzungsfragen zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung und dem IfSG“ informiert.
Referentin
RAin Carolin Vesper, Leiterin Abteilung Arbeitsrecht und Soziale Sicherung, Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg