Nachtarbeits- und Nachtschichtzuschläge des BMTV Süßwarenindustrie
Wir informieren Sie über den aktuellen Entscheid des Bundesarbeitsgerichtes zu den tarifltichen Nachtarbeitszuschläge in der Süßwarenindustrie.
Am 22.02.2023 um 11 Uhr entscheidet der 10. Senat des Bundesarbeitgerichts (BAG) über die tariflichen Nachtarbeitszuschläge des BMTV Süßwarenindustrie.
Nachdem der EuGH erklärte, dass die Thematik der Auseinandersetzung keine Frage des europäischen Rechts sei, erwarten wir nun eine Grundsatzentscheidung des BAG dazu, ob die unterschiedlichen Zuschlagshöhen für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gerechtfertigt sind oder nicht.
Frau Caroline Degenkolbe, Juristin für Arbeitsrecht und Herr RA Nils Schuster informieren Sie über die wichtigsten Neuerungen bei der tariflichen Neuregelung der Nachtarbeits- und Nachtschichtzuschläge.
Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Videokonferenz am 27. Februar 2023 von 11 bis 12 Uhr teilzunehmen. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie dann rechtzeitig den Einwahllink.
Für Rückfragen steht Ihnen aus unserem Haus Herr Schuster unter 030 / 31 005 140 oder unter nils.schuster@wveb.de zur Verfügung.
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