Mitschnitt des Webinars vom 30.09.2022, Dauer: 1:57:55 Std.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Am 1. Januar 2023 startet das obligatorische Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Als Start war zunächst der 1. Juli 2022 vorgesehen, aufgrund von Verzögerungen in der vorgelagerten Phase zwischen den Ärzten und Krankenkassen wurde jedoch eine Verlängerung der Pilotierungsphase bis zum 31. Dezember 2022 beschlossen.
In unserem Webinar informieren wir über das Verfahren zu eAU. Als Referenten konnten wir Frau Barbara Meuschke (Payroll Specialist), Herrn Stefan Geburzi (AOK) und Herrn Markus Ritter (AOK) gewinnen.
Die AOK hat über das Verfahren zur eAU sowohl aus Sicht der Versicherung als auch aus Sicht des (Pilot-) Arbeitgebers vorgetragen, während Frau Meuschke über abrechnungsspezifische Problem des Verfahrens informiert hat.