Nachtarbeitszuschläge in der Ernährungsindustrie
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21.03.2018 für einen Tarifvertrag der Textilindustrie entschieden, dass eine tarifvertragliche Regelung, die für die Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, die Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb vom Schichtsystem Nachtarbeit leisten, schlechter stelle. Diese Schlechterstellung könne nur durch eine Angleichung nach oben beseitigt werden.
Sofern in Tarifverträgen der Ernährungsindustrie ähnliche Differenzierungen vorgenommen werden, sieht die Gewerkschaft NGG aufgrund der vorgenannten Entscheidung des BAG einen Anspruch der Arbeitnehmer auf den höheren Zuschlag als gegeben an. Bei den Unternehmen liegen zahlreiche Geltendmachungen und inzwischen auch Klagen vor. Diese Klagewelle stellt die Branche vor große Herausforderungen.
Deshalb möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen informieren und weitere Schritte in einem engen Erfahrungsaustausch mit Ihnen besprechen.
Dazu laden wir Sie herzlich zu unserem Businessfrühstück am 17. September ein.
Diese Veranstaltung ist ausschließlich den Mitgliedern der Wirtschaftsvereinigung der Ernährungsindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. vorbehalten. Sollten Sie als Nichtmitglied trotzdem Interesse haben, wenden Sie sich bitte an unseren stellv. Geschäftsführer Herrn Klaus Jeske unter 030 / 31005 127 oder Jeske@wveb.de.
Veranstaltungsort
Am Schillertheater 2, 10625 Berlin