Das neue Verpackungsgesetz 2019
Ab dem 1. Januar 2019 gilt ein neues Verpackungsgesetz. Dieses Gesetz gilt für alle Hersteller, die bestimmte Verpackungen, wie z.B. aus Pappe oder Kunststoffen, in den Verkehr bringen. Eine wichtige Änderung ist die verpflichtende Registrierung. Unternehmen müssen sich zukünftig an einer neu geschaffenen zentralen Stelle registrieren. Ansonsten droht Vertriebsverbot.
In einem Workshop wollen wir Ihnen vorstellen, welche Auswirkungen die neuen Regeln auf Ihr Unternehmen haben. Hierzu möchten wir Sie herzlich einladen am
25. Oktober 2018 von 13:00 bis 16:00 im Haus der Wirtschaft
Von Fachleuten des Systembetreibers INTERSEROH Dienstleistungs GmbH erfahren Sie praxisnah, welche Pflichten Ihr Unternehmen betreffen, was mit dem Begriff Endverbraucher gemeint ist, wie das Registrierungsverfahren abläuft und wie Sie Ihre Verpackungen recyclinggerecht gestalten können.
Der Verband Druck & Medien NordOst e.V. (vdmo) organisiert den Workshop, die WVEB ist Partner beim Workshop in Berlin.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Veranstaltungsort
Am Schillertheater 2, 10625 Berlin