03.01.23

"Saubere-Küchen-Gesetz"

Transparenzbarometer wird ab 2023 in Berliner Lebensmittelbetrieben veröffentlicht werden

Zum 1. Januar 2023 tritt das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher und Verbraucherinnen die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Lebensmittelbetrieben transparent zu machen.

Damit werden Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe in Berlin ab 2023 dazu verpflichtet, die Ergebnisse von Hygienekontrollen sichtbar in ihrem Eingangsbereich aufzuhängen.

Die Ergebnisse werden in Form eines Transparenzbarometers mit den Farben Rot, Gelb und Grün ausgewiesen: Ein Pfeil wird auf dem jeweiligen Barometer anzeigen, wie die Kontrolle ausgefallen ist. Darunter sollen einzelne Beurteilungsmerkmale auch in Textform wiedergegeben werden. Die Bezirksämter sollen die Ergebnisse außerdem online veröffentlichen.

Die Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, das Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer unverzüglich nach Erhalt den Verbrauchern und Verbraucherinnen zugänglich zu machen. Bei Betrieben, die unmittelbar an Endverbraucher abgeben, soll das Barometers an oder in der Nähe der Eingangstür angebracht werden.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz veröffentlicht die Lebensmittelüberwachungstransparenzbarometer zusätzlich im Internet.

Ab Mitte Januar sollen die ersten Ergebnisse hier veröffentlicht werden: www.berlin.de/lebensmitteltransparenz
 

Stellungnahme der Wirtschaftsvereinigung der Ernährungsindustrie in Berlin und Brandenburg e.V. (WVEB)

Die WVEB hat im Oktober 2020 eine Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung verschickt, in der wir grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, eine Information wie das geplante Transparenzbarometer zur Verfügung zu stellen.

Für den Fall, dass Hygienenormen von einzelnen Betrieben nicht gebührend wahrgenommen werden, stehen Kontrollbehörden bereits weitreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. In Anbetracht seiner Gestaltung sowie der unzureichenden Auskunft über die genauen Inhalte der Prüfbereiche ist zu befürchten, dass das Transparenzbarometer eher Verständnisprobleme oder gar Missverständnisse bei Verbrauchern verursacht, als Klarheit zu schaffen.

In der Konsequenz kann es auch in Betrieben, die sich gesetzeskonform verhalten, zu nicht unerheblichen negativen Folgen kommen.

WVEB-Position zum Transparenzbarometer zusammengefasst

  • Ernährungsindustrie mit breitem Produktportfolio – Transparenzbarometer „für alle“ ist ungeeignet
  • Berliner Alleingang führt zu Wettbewerbsverzerrungen
  • Nur eine Momentaufnahme kann bereits eine „prangerähnliche“ Wirkung verursachen
  • Korrekturen der Ergebnisse des Transparenzbarometers dauern zu lange
  • Ergebnisse des Transparenzmodells sind unscharf
  • Stärkung des mündigen Verbrauchers ist missverständlich
     

Wir möchten darauf hinweisen, dass die WVEB ihre Bewertung ausschließlich aus Sicht der Ernährungsindustrie, also der Produzenten in Berlin, abgibt.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme der WVEB nachlesen

 

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Stellungnahme der WVEB

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Ihr Ansprechpartner im Verband

Klaus Jeske, UVB, Unternehmensverbände, Berlin, Brandenburg
Geschäftsführer
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