
WVEB-Position
Berliner „Saubere-Küchen-Gesetz“ im Gesetzblatt verkündet: Transparenzbarometer muss ab 2023 in Berliner Lebensmittelbetrieben veröffentlicht werden
Ende September 2021 ist das Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz (LMÜTranspG) im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht worden (siehe Anlage). Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Damit werden Restaurants und andere Lebensmittelbetriebe in Berlin ab 2023 dazu verpflichtet, die Ergebnisse von Hygienekontrollen sichtbar in ihrem Eingangsbereich aufzuhängen.
Die Ergebnisse werden in Form eines Transparenzbarometers mit den Farben Rot, Gelb und Grün ausgewiesen: Ein Pfeil wird auf dem jeweiligen Barometer anzeigen, wie die Kontrolle ausgefallen ist. Darunter sollen einzelne Beurteilungsmerkmale auch in Textform wiedergegeben werden. Die Bezirksämter sollen die Ergebnisse außerdem online veröffentlichen.
Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe eine Nachkontrolle beantragen können. Innerhalb von acht Wochen soll diese durch das zuständige Bezirksamt erfolgen. Die Kosten für die abermalige Prüfung müssen die Betreiber selbst tragen. Und schon bevor eine Nachprüfung erfolgt, müssen Betriebe die Ergebnisse der ersten Kontrolle in jedem Fall veröffentlichen.
Die WVEB lehnt das vorliegende Gesetz in der konkreten Ausgestaltung ab, weil u.a. eine Veröffentlichung bereits dann erfolgen soll, bevor eine Nachkontrolle durchgeführt wurde.
Die WVEB hat im Oktober 2020 eine Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung verschickt, in der wir grundsätzlich die Auffassung vertreten, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, eine Information wie das geplante Transparenzbarometer zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass Hygienenormen von einzelnen Betrieben nicht gebührend wahrgenommen werden, stehen Kontrollbehörden bereits weitreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. In Anbetracht seiner Gestaltung sowie der unzureichenden Auskunft über die genauen Inhalte der Prüfbereiche ist zu befürchten, dass das Transparenzbarometer eher Verständnisprobleme oder gar Missverständnisse bei Verbrauchern verursacht, als Klarheit zu schaffen.
In der Konsequenz kann es auch in Betrieben, die sich gesetzeskonform verhalten, zu nicht unerheblichen negativen Folgen kommen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die WVEB ihre Bewertung ausschließlich aus Sicht der Ernährungsindustrie, also der Produzenten in Berlin, abgibt.