25.07.19Berlin

Herausforderung Hochsommer

Hitzewelle: Wie Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei hohen Temperaturen schützen können

30 Grad, 35 Grad oder sogar mehr – ganz Deutschland hat es mit enormer Hitze zu tun. Bei diesen Temperaturen zu arbeiten, kann eine Herausforderung sein. Einen generellen Anspruch auf hitzefrei ab einer bestimmten Marke haben Arbeitnehmer aber nicht. Die Arbeitgeber müssen allerdings darauf achten, dass es im Büro oder auf der Baustelle nicht zu heiß wird und den Beschäftigten  keine gesundheitlichen Schäden drohen. So steht es im Arbeitsschutzgesetz.

„Die Unternehmen nehmen ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten ernst. Viele Arbeitgeber versuchen, bei großer Hitze Abhilfe zu schaffen und zeigen sich flexibel“, sagt UVB-Geschäftsführer Alexander Schirp. „Ab einer bestimmten Temperatur automatisch hitzefrei zu gewähren, ist im Alltag aber nicht praktikabel. Wir setzen darauf, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Lösungen finden.“

Sonnenschutz, Getränke, Lüftung und mehr: Was Chefs tun müssen

Klettert das Thermometer über 26 Grad,  sollen Arbeitgeber gemäß den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR) für einen effektiven Sonnenschutz sorgen. Ab der 30-Grad-Marke sind weitere Maßnahmen verpflichtend. Arbeitgeber sollten beispielsweise Getränke bereitstellen sowie in Arbeitsräumen für ausreichende und effektive Lüftung (auch während der Nacht) sorgen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Dresscode im Betrieb zu lockern. Über Gleitzeitregelungen lassen sich viele Aufgaben oft auch flexibel in den frühen Morgen oder in den späten Abend verlegen. Wo produziert wird, sollten Arbeitgeber Maschinen nur dann einschalten, wenn es wirklich nötig ist. Für welche dieser Maßnahmen sich ein Arbeitgeber entscheidet, bleibt ihm überlassen.

Arbeit in geschlossenen Räumen über 35 Grad ist tabu

Ab einer Raumtemperatur von 35 Grad kann es für die Gesundheit kritisch werden. Ohne Luftduschen, Wasserschleier, Hitzeschutzkleidung oder die Möglichkeit, sich zwischendurch abzukühlen, darf in geschlossenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden. Diese Regeln gelten nicht nur für Büros, sondern auch für Lagerräume, Werkstätten und Werkshallen. Das bedeutet aber nicht, dass dann es automatisch hitzefrei gibt – sondern nur, dass sich der Arbeitgeber um Alternativen kümmern muss.

Auf Baustellen ist das Arbeiten bei großer Hitze besonders anstrengend. Hier gibt es keine feste Grenze, ab der Arbeit nicht mehr zumutbar ist. Chefs müssen aber dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten keinen Schaden nehmen.

Schwere Arbeiten oder Überstunden verschieben

Daher ist es geboten, auf besonders schwere Arbeiten und auf Überstunden zu verzichten. Zudem ist es sinnvoll, Getränke bereitzustellen – und dazu Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnenschutzcreme. Wichtig ist auch, die Beschäftigten regelmäßig zu informieren und ihren Gesundheitszustand zu kontrollieren. Experten raten dazu, auf Baustellen für zusätzlichen Schatten zu sorgen und weitere Pausen einzuplanen.

Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke oder Schwangere müssen bei Hitze gegebenenfalls die Arbeit einstellen. Hierzu ist aber ein ärztliches Attest erforderlich. Jugendliche dürfen bei großer Hitze ausnahmsweise schon um fünf Uhr morgens mit der Arbeit beginnen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Arbeitsschutz

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